| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1098 | In dem Kloster Molesme bemühte sich Abt Robert (1028-1111), unterstützt von dem Prior Alberich, die Regula Sancti Benedicti wörtlich zu befolgen. Da sich der größere Teil des Konvents diesen Bestrebungen widersetzte, zog Abt Robert mit 21 Gefährten, nach der Überlieferung am 21. März 1098, dem Feste des hl. Benedikt, in ein einsames Tal südlich von Dijon, und gründete das Neue Kloster (Cistercium). |
| 1099 | Abt Robert musste auf Befehl von Papst Urban II. und auf Bitten seines früheren Konvents wieder nach Molesme zurückkehren. Die Leitung des novum monasterium übernahm der bisherige Prior Alberich. Alberich legte die wesentlichen Punkte der neuen Observanz fest. |
| 1100 | Am 19. Oktober erfolgte die Bestätigung des Neuklosters durch Papst Paschalis II. und damit ein Schutz gegen äußere Einmischungen. |
| 1108 | Nach Alberichs Tod am 26. Januar 1108 wählte der Konvent von Cîteaux den bisherigen Prior Stephan Harding zum Abt, einen hochgebildeten Mönch aus englischem Adel. |
| 1113 | Gründung des Klosters Firmitas
(La Ferté, Festigung der Reform). Bernhard von Fontaines (1090-1153) trat mit 30 selbstgeworbenen jugendlichen Adeligen in das Kloster Cîteaux ein. |
| 1114 | Gründung des Klosters Pontiniacum (Pontigny). |
| 1115 | Gründung des Klosters Clara vallis (Clairvaux). Gründung des Klosters Morimundus (Morimond). |
| 1119 | Bulle Ad hoc von Papst Calixt II. (1119-1124)
vom 23.12.1119 an Abt Stephan von Cîteaux: bekräftigt Statuten und Grundverfassung und bedroht das Entgegentreten durch kirchliche oder weltliche Personen mit Exkommunikation. Exordium parvum (18 Kapitel) und Carta caritatis prior. |
| 1120 | Gründung von Tiglieto als erstem Kloster in Italien. |
| 1123 | Gründung von Kamp am Niederrhein als erstem Kloster im Heiligen
Römischen Reich. Summa exordii mit zwei Kapiteln Exordium Cistercii und Summa cartae caritatis e Capituli (zus. 26 Kapitel) |
| 1125 | Vorbereitung des ersten Nonnenklosters des Ordens in
Tart, nahe Cîteaux. Die Frauen bildeten keinen zweiten Orden sondern wurden voll inkorporiert. Die Visitation erfolgte durch einen vom Generalkapitel bestimmten Vaterabt. |
| 1129 | Gründung von Waverley als erstem Kloster in England. |
| 1130 | Morimond: Verlegung des Klosters (vermutlich in neue fertige Bauten). Clairvaux: vor 1130 Verlegung und Beginn eines Neubaues. Weihe von Cluny III (Grundsteinlegung 1088, Teilweihe 1095). Gründung von Rein als erstem Kloster in Österreich. |
| 1132 | Bulle Habitantes in domo von Papst Innozenz II. vom 10.2.1132 - bestätigt Besitz (c.5), - verbietet Bischöfen, die Teilnahme an Synoden zu erzwingen, wenn es nicht um den Glauben geht (c.6), - garantiert freie Abtwahl (c.7-9), - unterstellt die Konversen allein dem Abt (c.10), - legt die Zehntfreiheit bei Eigenwirtschaft fest (c.12) und - erlässt entsprechende Strafbestimmungen (c.14). |
| 1134 | Tod des Abtes von Cîteaux,
Stephan Harding, im März. Am Ende des Jahres umfasst der Orden 80 Klöster, einige davon schon Anschlüsse bestehender Klöster. Das Generalkapitel gibt eine Sammlung der bisherigen statuta heraus: Statutorum annorum precedentium prima collectio. Die wichtigsten Punkt sind: - Pflicht zur Teilnahme am Generalkapitel, - Bedingungen für Klostergründungen, Weihe zur Ehre Mariens, - gleiche Bücher (d.h. gleiche Liturgie), - Verzicht auf fremde Einkünfte, - Vorschriften für Ausstattung, Nahrung und Kleidung, - Behandlung wandernder, fremder, flüchtiger Mönche, - Pflicht und Form der Visitation, - leichte und schwere Schuld, - Verhalten auf Märkten, - Verbot des Schreibens neuer Bücher, - Verfahren der Abtswahl. |
| 1136 | Pontigny: Baubeginn der (heutigen) Kirche. |
| 1140 | Gründung von Fitero als erstem Kloster in Spanien. |
| 1141 | Gründung von Sittichenbach, Mutterkloster von Buch. |
| 1142 | Gründung von Sedlec als erstem Kloster in Böhmen. |
| 1143 | Gründung von Alvastra als erstem Kloster in Skandinavien. Gründung von Wongrowitz als erstem Kloster in Polen. |
| 1145 | in Clairvaux legen 90 Novizen das Noviziat gleichzeitig ab. |
| 1147 | Zweiter Kreuzzug, durch Bernhard und seinen
Schüler, Papst Eugen III. (1145-1153),
propagiert. Die benediktinische Kongregation von Savigny wurde geschlossen zisterziensisch. Sie durfte jedoch ihre feudalkirchlichen Einkünfte behalten. Clairvaux: Vorbereitung des Bauplatzes für die neue Kirche. Es lebten etwa 700 Mönche und Konversen im Kloster. |
| 1148 | Clairvaux: Beginn eines vollständigen Neubaues der Kirche. |
| 1150 | Cîteaux: vermutlicher Beginn des Neubaues der Kirche (nach Friedhofserweiterung 1147). |
| 1152 | am Anfang des Jahres gehören zu Orden 333 Klöster. erste statuta nach 1134 stat. 1152/1: Verbot weiterer Gründungen, Verbot zur Gründung entfernter Grangien. |
| 1152 | Bulle Sacrosancta romana ecclesia von Papst
Eugen III. (1145-1153) vom 1.8.1152 an alle Äbte und Mönche, die nach den Satzungen des Zisterzienserordens leben: - bestätigt die der Regel entsprechenden Satzungen (c.4, also die ⇨ Carta Caritatis), - bestätigt, dass kein Kloster gegründet wird, wenn der zuständige Bischof diesen Satzungen nicht Rechnung trägt (c.6), - betont die Einheitlichkeit als Ordensprinzip (c.7-9), - bestätigt die Regelungen zum Generalkapitel (c.10-12), - gestattet die Resignation eines Abtes (c.13), - regelt die Möglichkeiten zur Absetzung eines Abtes (c.14-22), - regelt die Abtswahl (c.24-25), - bestätigt die Unantastbarkeit der Klöster und Grangien (c.27), - erlaubt den Gottesdienst während eines Interdiktes (c.28), - verbietet das Zitieren der Ordensmitglieder vor ein weltlichen Gericht (c.29) und - erlässt entsprechende Strafbestimmungen (c.30-31). Es fehlt ein Kapitel über die Befreiung von Zehnten. |
| 1153 | Tod Bernhards; der Orden umfasste 347 Klöster. In Clairvaux lebten rund 700 Mönche und Novizen. Beginn des Umbaues des Chores von Clairvaux. |
| 1157 | wichtige statuta stat. 1152/1: Vorschriften für Kreuze, stat. 1157/16: Verbot steinerner Türme, stat. 1157/21: Vorschriften für Glocken, stat. 1157/63: Ausnahmen für Bestattung Fremder im Kloster. |
| 1159 | Das Generalkapitel tagt einmalig in Morimond, vermutlich wegen Bauarbeiten in Cîteaux. stat. 1159/9: Verbot bunter Glasfenster. |
| 1163 | Bulle Sacrosancta romana ecclesia von Papst Alexander III. (1159-1181) vom 15.10.1163 an alle Äbte und Mönche, die nach den Satzungen des Zisterzienserordens leben, ist im wesentlichen eine Wiederholung der Bulle von 1152, nur c.6 ist entfallen, d.h. die Zustimmung der Bischöfe war nicht mehr erforderlich. Auch hier fehlt ein Kapitel über die Befreiung von Zehnten. |
| 1169 | Papst Alexander III. machte erste Versuche zur Wiederherstellung der Ordensdisziplin und sichert gleichzeitig die Anerkennung aller Äbte, die gegen den Willen der Bischöfe eingesetzt worden waren. |
| 1170 | Pontigny: Fertigstellung der Westfassade der ersten großen Klosterkirche. Beschluss zum Umbau des Chores. |
| 1174 | Clairvaux: Schlussweihe der Kirche, Kanonisation Bernhards. |
| 1180 | Bulle Audivimus et audientes von Papst
Alexander III. vom 28.3.1180 an die
Ebff. von Lyon und Besancon und ihre Suffragane: bestätigt ausdrücklich die gänzliche
Zehntbefreiung aller Zisterzienserklöster, sowohl für neu gerodetes Land als auch für schon
bebautes Land, sowohl mit eigener Hand als auch auf eigene Kosten bebaut. Dekretale Recolentes wohl aus den letzten Jahren des Papstes Alexander III.: es wird der Entzug der früheren Privilegien angedroht, falls Zisterzen weiterhin wie bisher Dörfer, Mühlen, Kirchen und Altäre besitzen, von denen sie Abgaben erhalten, und Treueversprechen oder Lehenseide, Tribute und Gerichtsabgaben annehmen. Ab diesem Jahr gibt es eine kontinuierliche Überlieferung der beschlossenen statuta. Am Ende des Jahres gehören 460 Klöster zum Orden. Es sind umfangreiche Regelungen zur Anreise zum Generalkapitel erforderlich. |
| 1182 | stat. 1182/10:
erste explizite Nennung eines Klosters überhaupt. stat. 1182/11: Abermaliges Verbot bemalter Fenster. |
| 1184 | Bulle Monasticae sinceritas disciplinae von Papst
Lucius III. vom 21.11.1184 an alle
Äbte des Zisterzienserordens schärft ein, dass kein Bischof gegen die Klöster und Brüder des Ordens
die Strafe der Exkommunikation, der Suspension oder des Interdiktes verhängen darf (c.5)
und dass die Äbte bei ihrer Weihe das Gehorsamsversprechen nur «unbeschadet der
Ordensverfassung» geben sollen (c.6). Die Organisation des Dritten Kreuzzuges lag wieder hauptsächlich in den Händen des Ordens. |
| 1188 | stat. 1188/8: Adlige Laien sollen nicht als Konversen sondern als Mönche aufgenommen werden. |
| 1190 | Es existieren 495 Klöster und es geht nicht allen gut. stat. 1190/1: Vom Erwerb weiterer Ländereien soll abgesehen werden. Schenkungen werden jedoch angenommen. stat. 1190/2: In den nächsten drei Jahren sollen keine Mönche oder Konversen aufgenommen werden. stat. 1190/14: Es sollen keine neuen Schulden gemacht werden, alte sind zu tilgen. stat. 1190/23: erstmalig dokumentierter Auftrag zur Vorbereitung der Gründung eines Klosters (in England). stat. 1190/24: Auftrag zur Vorbereitung der Gründung von Bebenhausen. stat. 1190/76: Beratung von Ordensangelegenheiten mit ausgewählten Äbten. Ab diesem Jahr sind regelmäßig Strafen dokumentiert. |
| 1191 | stat. 1191/78: Grabsteine in den Kreuzgängen. |
| 1193 | Cîteaux: Schlussweihe der Kirche. |
| 1197 | stat. 1197/57: Dem Abt von Cîteaux wird die Möglichkeit eingeräumt, ein Definitorium zur Vorbereitung der Generalkapitel einzuberufen. |
| 1200 | Im 12. Jh. wurden über 100 Zisterziensermönche zu Bischöfen und 12 zu Kardinälen erhoben. Zisterzienseräbte leisteten sowohl der römischen Kurie wie den staufischen Kaisern Friedrich Barbarossa (1152-1190) und Friedrich II. (1215-1250) im diplomatischen Verkehr zwischen Rom und Deutschland gute Dienste. |
| 1202 | Im Verlauf des Vierten Kreuzzuges und der Bildung des Lateinischen Kaiserreiches kam es in Griechenland und der Levante zur Gründung einiger Zisterzen. |
| 1205 | Pontigny: Weihe der Kirche, Rüge des Generalkapitels wegen des Fußbodens. |
| 1208 | Dem Abt von Pforte wurde durch den Papst die Aufsicht über das Kloster St. Katharinen in Eisenach übertragen. |
| 1209 | Gründung des Franziskanerordens. |
| 1215 | 4. Laterankonzil 1215, Kanon 55: Künftighin mussten alle Klöster (nicht nur die Zisterzen) von Ländereien, die vor ihrer Erwerbung zehntpflichtig gewesen waren, gleichfalls den Zehnten an den dazu Berechtigten zahlen. |
| 1216 | Gründung des Dominikanerordens. |
| 1217 | Das Generalkapitel erhielt 1217 von Papst Honorius III. (1216-1227) die Vollmacht, Mönche von Irregularitäten, also von Weihehindernissen, zu befreien. Gewöhnlich stand diese Dispensgewalt nur den Bischöfen zu. Der Kampf um das Ausmaß der Dispensgewalt trat im 13. Jahrhundert an die Stelle des früher üblichen Kampfes um Exemtionsrechte. Exemtion und Dispensgewalt hingen logisch zusammen: Wer exemt, also von der Gewalt eines Bischofs befreit worden war, musste selbstverständlich darum bemüht sein, künftig diese Rechte auszuüben, die bis zur Exemtion der Bischof innegehabt hatte. |
| 1219 | Nach den Kreuzzügen gegen die Albingenser
wurden die Bischofsstühle von Toulouse, Narbonne und Carcassonne mit Zisterziensern besetzt. Beschluss des Generalkapitels: Nonnenklöster dürfen nur inkorporiert werden, wenn sie in strenger Klausur leben (stat. 1219/12). |
| 1221 | Mit der Reform des Klosters Mellifont begann die sogenannte Verschwörung von Mellifont, bei der irische Mönche den vom Generalkapitel eingesetzten anglo-normannischen Äbten den Gehorsam verweigerten. Sie wurde 1227 beendet mit der Absetzung gewählter Äbte und der Änderung der Filiationsbeziehungen, d.h. ungehorsame Konvente wurden gehorsamen Äbten als filia unterstellt. |
| 1228 | Kapitelbeschluss: Die Neugründung von Frauenkonventen wurde verboten, weitere Zugänge nur über Interventionen des Papstes oder über prominente Stifter. Aus diesem Grund befolgten Frauenklöster häufig nur die zisterziensischen Gewohnheiten, ohne dem Orden rechtlich anzugehören. |
| 1234 | Kloster Marienthal (Ostritz), Stifterin ist Kunigunde, Tochter Philipps von Schwaben und Gemahlin Königs Wenzel von Böhmen, 1235 in den Orden aufgenommen, Altzella unterstellt. |
| 1235 | Kloster Marienthron (Nimbschen), Stifter ist Mgf. Heinrich der Erlauchte, Pforta unterstellt. |
| 1245 | Errichtung des Collegium Berhardinum in Paris, damit offizielle Einführung der scholastischen Theologie in den Orden, die Bernhard in Abaelard so sehr verfolgt hatte. Weitere folgten. |
| 1248 | Kloster Marienstern (Panschwitz-Kuckau), Stifter sind die Herren von Kamenz, 1250 in den Orden aufgenommen, Altzelle unterstellt. |
| 1250 | Es existierten 647 Zisterzen, davon 97 im HRR. Nach dem Zusammenbruch der staufischen Herrschaft verloren die Zisterzienser ihre Stellung als Vertraute des Herrscherhauses an die Bettelmönche. Wachsende Geldwirtschaft und Nachwuchsprobleme besonders bei den Konversen beeinflussten seit der Mitte des 13. Jh. empfindlich das Wirtschaftsgefüge des Ordens. Eine Fortsetzung des Eigenbetriebes mit Lohnarbeitern (mercenarii), d.h. mit höheren Kosten, war für viele Konvente unrentabel. Deshalb wurden die Güter auch verlehnt. |
| 1253 | Morimond: Weihe der Kirche. |
| 1263 | Innere Zerwürfnisse: Zwischen Cîteaux und Clairvaux kam es zu ernsten Auseinandersetzungen bezüglich der Zusammensetzung des Definitoriums. |
| 1265 | Konstitution von Papst Clemens IV. (1265-1268) vom 9.6.1265 (Parvus fons, sogenannte Clementina) mit folgender Regelung: das Kolleg der Definitoren besteht aus 25 Mitgliedern, nämlich dem Abt von Cîteaux, den vier Primaräbten und jeweils vier von den fünf Äbten vorgeschlagenen und vom Abt von Cîteaux ernannten anderen Äbten. Mit dieser Regelung war die Parität zwischen den fünf obersten Äbten des Ordens gesichert und somit der bisher verteidigte Vorrang des Abtes von Cîteaux geschwunden. |
| 1281 | Kapitelbeschluss: Maria wird zur Patronin des Ordens erklärt. |
| 1311 | Das Konzil von Vienne (1311/12) unter Papst Clemens V. (1305-1314), Kanon 20, regelt die procuratio der Bischöfe: Die Bischöfe sollten mit dem vom Kloster freiwillig Gebotenen zufrieden zu sein, ihnen ist jedoch die Forderung von Prokurationen erlaubt. |
| 1335 | Papst Benedikt XII. (1334-1342) befasste sich
besonders intensiv mit der Ausarbeitung von Reformkonstitutionen für einzelne Orden. Bei der Ausarbeitung
seiner für die Zisterzienser wichtigsten Konstitution Fulgens sicut stella vom 12.7.1335 erhielt er
Anregungen und auch Kritik von den in Avignon anwesenden Äbten von Cîteaux, Clairvaux, La Ferté und Morimond.
Zwar definierte der Papst nicht, was er unter «Reform» verstand, doch kann dieser Mangel weitgehend durch
eine Analyse der 57 Paragraphen seiner Konstitution behoben werden. Der Papst legte großen Wert auf eine
gute finanzielle Ausstattung und Verwaltung der Klöster und Ordensinstitutionen. Die dafür notwendigen
Maßnahmen sollten als Basis für ein den ursprünglichen Idealen folgendes Klosterleben, für eine größere
Effizienz des Generalkapitels und der Visitatoren und für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Bildung
dienen. Daher verbesserte er die Regeln für die Lebensführung von Äbten, Mönchen und Konversen, verstärkte
die Kontrolle der Äbte durch den Konvent, vor allem bei der Finanzverwaltung, und durch das Generalkapitel,
dessen Besuch und Wirksamkeit er mit Strafbestimmungen einschärfte und durch die Anordnung von Geldabgaben,
den sogenannten Kontributionen, absicherte. Ebenso war er bemüht, die Ausbeutung von Klöstern durch
visitierende Äbte zu verhindern. Fast ein Drittel der gesamten Konstitution umfassen die Regelungen des
Studiums der Mönche. Wie bisher blieb das Studium auf die Theologie beschränkt. Die Klöster wurden regional
bestimmten Studienzentren zugewiesen, wobei die französischen Zentren eindeutig am höchsten eingeschätzt wurden. Kapitelbeschluss: Jedes Konventsiegel hat das Bild Mariens zu tragen. Anfänge des Ersatzes der Dormitorien durch Mönchszellen. |
| 1337 | Durch den Hundertjährigen Krieg (bis 1453) erleiden viele französische Klöster hohe Verluste. |
| 1349 | Nach kaiserlicher Intervention dürfen auch Tschechen in Zisterzienserklöster eintreten. |
| 1400 | Das abendländische Schisma (1378-1417) schwächte die kirchliche Autorität und drohte, den Orden zu spalten. Die deutschen, böhmischen, polnischen, skandinavischen und englischen Zisterzienser hielten zu Urban VI. (1378-1389) und dessen Nachfolgern; die französischen Klöster bekannten sich zu Clemens VII. (1378-94). Urban VI. befreite die Zisterzienser aus ihrer Obödienz von der Jurisdiktion des Abtes von Cîteaux; in der Folge tagten Generalkapitel in Rom, Wien, Heilbronn und Nürnberg. |
| 15.Jh. | In Frankreich und Italien werden in steigendem Maße Äbte von König und Papst eingesetzt (Kommende). Die damit verbundene Belastung der Klöster führte häufig zur Verkleinerung der Konvente. |
| 1420 | Erste Verluste durch die Hussitenkriege. |
| 1425 | Gründung der Kongregation von Kastilien, s.a. hier. |
| 1497 | Gründung der Kongregation des Heiligen Bernhard in Italien |
| 1500 | Der Orden zählt 738 Männer- und 654 Frauenklöster. |
| 1516 | Das Konkordat von Bologna zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich sicherte dem König das Recht, 225 abbés commendataires (für fast alle französischen Abteien) zu ernennen. |
| ab 1525 | Die Reformation führte in Deutschland zur Aufhebung von 51 Männer- und 137 Frauenklöstern. In den Wirren des Bauern- und des Dreißigjährigen Krieges gingen viele Klöster in Flammen auf, die geflüchteten Konvente lebten in äußerster Armut. |
| ab 1536 | Nach der Trennung der Kirche in England von der Kurie in Rom unter König Heinrich VIII. erfolgte die Aufhebung aller Klöster in England, Schottland, Wales und Nordirland. |
| 1567 | Kongregation der Heiligen Maria von Alcobaça vom Orden des heiligen Bernhard in den Königreichen Portugal und El Algarve, s.a. hier. |
| 1616 | Kongregation der Krone von Aragon |
| Einige Äbteien des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation erreichten die Reichsunmittelbarkeit Salem (1637), Kaisheim (1656), Baindt (1521), Rottenmünster (1442). |
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| 1616 | Kongregation von Aragon und Navarra (1616-1835) |
| 1618 | Oberdeutsche Kongregation |
| 1623 | Römische Kongregation |
| 1803 | Reichsdeputationshauptschluss: Regelung der Entschädigung der Reichsfürsten für den Verlust der linksrheinischen Gebiete an Frankreich durch Säkularisation geistlicher Herrschaften (Hochstifte und Klöster) und Mediatisierung von Reichsstädten und kleiner weltlicher Herrschaften. Dabei verlor der Zisterzienserorden in Deutschland 46 Männer- und 83 Frauenklöster. |
| 1806 | Bildung der Schweizerischen Kongregation. |
| 1830 | Im deutschsprachigen Raum bestanden noch 13 Abteien, u.a. die Frauenklöster Lichtenthal in Baden, Marienstern und Marienthal in Sachsen. |
| 1836 | Aufhebung aller Klöster in Spanien durch die Desamortisation. |
| 1888 | Bildung der Kongregation von Mehrerau |
| 1892 | Anerkennung der Reformierten Zisterzienser (Trappisten) als eigener Orden (drei Abteien im deutschen Sprachraum). |
| 1990 | Der Orden zählte 91 Frauenklöster mit 1691 Nonnen und 78 Männerkonvente mit 1341 Mönchen. |