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Bemerkung |
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Vorschriften für Kreuze. |
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Beschränkung des Gewichts von Glocken. |
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Anweisung zur Entfernung farbiger Glasfenster. |
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Zweimaliges Läuten der kleinen Glocke bei der Beerdigung eines Gastes. |
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Anordnung zur Entfernung bemalter Fenster innerhalb von zwei Jahren. |
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Erlaubnis für ein zusätzliches Kreuz auf dem Altar mit einem Reliquiengefäß. |
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Buße für allzu einfache Weihe einer Glocke. |
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Anordnung zur Entfernung von Bildern in Lorroy. |
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Verbot der Herstellung von Bildern und Skulpturen außer einem Bild des Erlösers. |
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Einmaliges Schlagen der Glocke bei der Erhebung der Hostie. |
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Bei der Erhebung der Hostie soll die kleine Glocke geschlagen werden. |
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Geschnitzte Bilder und Kreuze sollen in San Prudencio entfernt werden. |
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Bei den Prozessionen sollen zwei Kerzen vor dem Kreuz von zwei Mönchen getragen werden. |
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Anordnung zur Beseitigung aller Neuerungen und Übertreibungen in Malereien, Skulpturen, Gebäuden. |
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Korrektur des Abtes von Valparaíso wegen auffälliger Malereien im Kreuzgang und anderen Räumen. |
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Läuten der kleinen Glocke während des Pater noster in der Konventmesse, wie seit alters Brauch. |
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Läuten beider Glocken bei der Verkündigung der Exkommunikationen an Sonn- und Festtagen. |
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Aufforderung zur Beseitigung gewisser Malereien und Schnitzereien in Valdeiglesias. |
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Erlaubnis von Seidenstoffen für Altartücher bei wichtigen Festlichkeiten |
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Bestrafung des früheren Abtes von Lucedio, der ein Marienbildnis der Edelsteine beraubt hat. |
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Anordnung an den Abt von Royaumont, den neuen Schmuck um den Hochaltar zu entfernen. |
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Verweis auf Vorschrift, dass nur bemalte Kreuze erlaubt sind. |
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Wiederholung der Anweisung für Prozessionen. |
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Dreimaliges Schlagen der großen Glocke nach dem Salve regina. |
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Verbot eines gemalten Kalendariums mit eingetragenen Tagen, an denen Pitantien gegeben werden. |
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Verkündung der Exkommunikation im Kapitel beim Klang der Glocke, wegen nicht gezahlter Beiträge. |
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Volles Geläut am Beginn der Präfation der Konventmesse. |
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Außerordentliches Dankgeläut in Larrivour. |
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