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Bemerkung |
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Verbot gefärbter und luxuriöser Stoffe. |
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kuriose Bilder contra formam Ordinis sollen beseitigt werden. |
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Bodenbeläge zeigen Leichtfertigkeit und Eitelkeit. |
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Verbot von mehrstimmigem Gesang nach weltlicher Art. |
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Aufwändiges Sattelzeug wird verboten. |
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Die kuriosen Wagen der Nonnen werden beanstandet. |
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"Kuriose" Tafeln auf dem Altar sind zu entfernen. |
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gewisse Malereien und Schnitzereien verunstalten die alte Würde und sind zu entfernen. |
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Die Würde des Gesanges wird angemahnt. |
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Verbot auffällig verzierter liturgischer Gewänder. |
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Der neue Schmuck um den Hochaltar soll auf die alte Demut zurückgeführt werden. |
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Neuerungen an der Kleidung werden beanstandet. |
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Die Bestimmung von 1269 wird verschärft. |
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Die Neugier entehrt den Orden, daher Verbot des Kaufs teurer Pferde, Gefäße und goldener Löffel. |
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Neuerungen in Gesängen und Modulationen werden verboten. |
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Der Gesang hat auf die alte Weise zu erfolgen. |
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Auffällige Kleidung wird verboten. |
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Prachtentfaltung und Neuerungen werden ein weiteres Mal verboten. |
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Lächerliche Neuerungen im Gesang werden verboten. |
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Verbot eines gemalten Kalendariums mit Angabe der Pitanzen. |
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Wiederholung der Vorschrift von 1317. |
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Verbot farbiger Kleidung und besonderen Schuhwerks. |
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Mehrere Mönche unseres Ordens sind allzu neugierig über Dinge, die den Seelen nicht zuträglich sind. |
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