Eine systematische Beschreibung von Bauvorschriften existiert nicht
(siehe Arbeit von [SCHREIBER]).
In den statuta existieren lediglich verschiedene Vorschriften zur liturgischen Ausstattung.
Diese Auswahl wurde manuell zusammengestellt.
Bestimmungen der Statutorum annorum precedentium prima collectio (1134):
➡️(X.)
Was aus Gold, Silber, Edelsteinen oder Seide angefertigt sein darf und was nicht.
➡️(XIII.)
Die Buchschließen.
➡️(XX.)
Skulpturen, Malereien und hölzerne Kreuze.
➡️(LXXX.)
Initialen und Glasfenster.
| statutum | Inhalt |
|---|---|
| weiße Türen sind erlaubt | |
| Vorschriften zur Herstellung von Kreuzen | |
| steinerne Türme sollen nicht sein | |
| Gewicht der Glocken | |
| farbige Glasfenster sollen entfernt werden | |
| Verbot luxuriöser Stoffe | |
| wer mehr als 50 Mark Schulden hat soll nicht bauen | |
| nochmals Entfernung bemalter Fenster | |
| Verbot von verschiedenen Farben der Wolle | |
| Vorschrift für das Kreuz auf dem Altar | |
| erneutes Bauverbot bei Schulden über 50 Mark | |
| Grabsteine in den Kreuzgängen sollen auf Bodenhöhe gebracht werden | |
| Erläuterungen zum Bauverbot | |
| Aufforderung zum Rückbau des Dormitoriums von Longpont | |
| In Vaucelles entstehe eine Kirche, die viel zu teuer sei und überflüssig. | |
| wiederholte Aufforderung zur Einebnung von Grabsteinen | |
| Tadel wegen allzu einfacher Weihe einer Glocke | |
| gestiftete Malereien in Lorroy sollen bis Weihnachten entfernt werden | |
| Bestrafung des Abtes von Beaubec, der einen im Herstellen von Fußböden erfahrenen Mönch 'nach außen' gegeben hatte. | |
| Vorschrift für Bilder und Skulpturen | |
| In der Abtei von St. Prudentio werden skulptierte Kreuze und Bilder bei Strafe verboten. | |
| in Bohéries ist der Campanile gegen die forma ordinis gestaltet | |
| allgemeine Verordnung, in der gefordert wird, dass alle mannigfaltigen Fußböden aus den Kirchen zu verschwinden haben, und zwar bis zum nächsten Generalkapitel. | |
| Bestrafung des Abtes von Bohéries wegen Mißachtung des Befehls wegen des Glockenturms | |
| Neues und Überflüssiges an Malerei, Skulptur, Gebäuden und Kleidung, sowie alles, was die alte Ehrwürdigkeit des Ordens beeinträchtigt, sei mit der Wurzel auszureißen. | |
| den spanischen Äbten wird schlichtes Zaumzeug geboten | |
| der Schmuckfußboden von Notre-Dame-du-Gard ist auf die alte Einfachheit (simplicitatem) des Ordens zurückzuführen. | |
| Festsetzung, in wieweit für Bauvorhaben Almosen gesammelt werden dürfen mit der Aufforderung, dass einfach gebaut werden solle. | |
| Nonnen werden vierrädrige Wagen verboten | |
| Tafeln, die auf den Altar gestellt werden, werden verboten; sie sollen entfernt oder weiß gestrichen werden. | |
| der Abt des spanischen Klosters Valparayso, der gegen die forma ordinis 'bemerkenswerte Bilder' in seiner Abtei hat, soll jene im Sinne des Ordens (secundum formam ordinis) korrigieren, ansonsten werde er bestraft. | |
| der Abt von Valdeiglesias soll gewisse Malereien und Schnitzereien entfernen lassen | |
| Das Generalkapitel erlaubt bei Hochfesten Seidentücher auf den Altären. | |
| Regelung der Verwendung von Kapuzenmänteln, Tuniken und Dalmatiken | |
| der Abt von Royaumont soll den neuen Schuck um den Hauptaltar entfernen | |
| Verbot von Neuerungen in den Bekleidungen | |
| nochmalige Präzisierung des Verbots von Neuerungen | |