Glossar

Nicht angemeldet – Login

pitancia

auf deutsch: Pitanz

Die ➡️Pitanz ist ein Zusatz zur Mahlzeit, der vom Abt oder Prior angeordnet werden kann.
Das Maß ist so bekannt, dass es nicht erwähnt werden muss.
In den Ecclesiastica offizia wird im cap. 76 - Die Mahlzeit - bestimmt:
Der Cellerar bringt denen, die der Abt genannt hat, einen Zusatz zu ihrem Essen.
Dasselbe macht er mit den zur Ader gelassenen Brüdern.
Auch der Prior kann einzelnen Brüdern etwas zukommen lassen.
Und das können die Brüder ihren Nachbarn weiterreichen, aber nicht weiter.
Gäste bekommen am ersten Tag auch einen Zusatz, dürfen ihn aber nicht weiterreichen.

Dieses Gesetz der Pitanzen halte der Prior in allem wie die Übrigen.
cap. 76/36: Hanc legem pitanciarum omnino teneat prior sicut et ceteri.

Kategorie: observantia

⇦ ⇨