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Bemerkung |
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Corpus Canonum und die Dekrete Gratians sollen in vertraulicher Verwahrung gehalten werden. |
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Das Liber Usuum soll während der collatio ab der ersten Woche der Fastenzeit gelesen werden. |
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Das Liber Usuum soll nicht mehr bei der collatio gelesen werden. |
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Dem Mönch Durandus von Clairvaux wird der Besitz von Büchern verboten. |
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Das Buch, das als Cantica Canticorum ins Althochdeutsche übersetzt wurde, soll in allen Klöstern verbrannt werden. |
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Der Vaterabt wird ermahnt, der filia die kirchlichen Bücher zu beschaffen. |
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Bestrafung des Vaterabtes wegen fehlender Bücher in seiner filia. |
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Ein Kloster soll zur Grangie zurückgestuft werden, u.a. da keine Bücher vorhanden sind. |
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Ein abgesetzter Abt hat Bücher mitgenommen. |
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Zwang zur Rückgabe gestohlener Bücher. |
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Ein flüchtiger Mönch hat Bücher von La Ferté mitgenommen. |
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Ein abgesetzter Prior hat nach seiner Flucht aus dem Gefängnis versucht, Bücher zu erpressen. |
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Ein abgesetzter Abt hat u.a. Bücher mitgenommen. |
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Verbot für Äbte, die ihr Kloster verlassen, Bücher, Geld und Schmuckstücke mitzunehmen unter Androhung der Exkommunikation. |
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Dringende Aufforderung zur Rückgabe von Büchern an Bonnevaux. |
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Kauf von Büchern für das Studium in Paris. |
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Die Strafe für ungenügende Abordnung geeigneter Studenten soll zum Kauf von Büchern verwendet werden. |
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Ein Mönch von Fontenay hält ein Buch mit dem Titel Bucolicon, das dem Kloster Chéry gehört, unrechtmäßig zurück. |
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Klage über Bücher von Valbenoîte. |
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Ausstattung des Pariser Studiums mit Büchern. |
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