auf deutsch: Apostasie
Abfall vom christlichen Glauben
Im römisch-katholischen Kirchenrecht wird die ➡️Apostasie im Can. 751 Satz 2 des Codex Iuris Canonici von 1983 als Rechtsbegriff definiert.
Als Apostasie wird in jeden Fall das unerlaubte Verlassen des Klosters geahndet (➡️fugitivus).