Latein: medietarium, -ii (n.)
Kurz: Halbanteile an Tieren; private Besitz- oder Nutzungsanteile eines Mönchs an Vieh (z. B. halbe Kuh, halbes Schwein, gemeinschaftlich gehaltene Tiere). Im monastischen Kontext verboten, da sie privates Eigentum darstellen.
Kategorie: verbotener Privatbesitz