Dienst bei der Fußwaschung der Gäste

Latein: hebdomadarius ad mandatum hospitium

Kurz: Wochendienst für zwei Brüder

Ecclesiastica officia cap. CVII. - De ebdomadariis ad mandatum hospitium
(1) Wenn die tabula zur Gästefußwaschung nach der Komplet geschlagen wurde, ziehen die Brüder, die am Sonntag im Kapitel für diese Aufgabe benannt wurden, die Skapuliere an und folgen in ihrer Ordnung dem Gastbruder, und wenn sie zu den Gästen kommen, setzen sie die Kapuzen ab.
(2) Der Ältere wäscht am ersten Tag die Füße und der Jüngere trocknet sie ab, ohne dass sie sie aber küssen.
(3) Am zweiten Tag wird es umgekehrt gemacht, und so machen sie es an den übrigen Tagen abwechselnd.
(4) Danach waschen sie sich die Hände und trocknen sie ab.
(5) Dann stellen sie sich in der Ordnung auf, dass die Älteren in der Mitte stehen, beugen vor den Gästen Knie und Hände bis zur Erde und singen SUSCEPIMUS DEUS und das Übrige. Dann erheben sie sich, verneigen sich und gehen weg, wobei sie die Kapuzen wieder über die Köpfe ziehen.
Kategorie: hebdomadares
Anmerkung: entnommen Ecclesiastica officia, Langwaden (2003), siehe Literatur.