Die Amtsträger werden vom Abt bestimmt. Sie sind jedoch auch vom Generalkapitel absetzbar. Ihre Pflichten werden in den Ecclesiastica officia - cap. 111 bis 120 genannt und vom Generalkapitel angepasst. Dazu gehören:
➡️Prior,
➡️Subprior,
➡️Kantor,
➡️Sakristan,
➡️Infirmar,
➡️Pförtner,
➡️Gastbruder,
➡️Cellerar,
➡️Refektorar und
➡️Novizenmeister.