Amsträger

Latein: officialis

Kurz: Träger eines Klosteramtes

Die Amtsträger werden vom Abt bestimmt. Sie sind jedoch auch vom Generalkapitel absetzbar.
Ihre Pflichten werden in den Ecclesiastica officia - cap. 111 bis 120 genannt und vom Generalkapitel angepasst.
Dazu gehören:
➡️Prior,
➡️Subprior,
➡️Kantor,
➡️Sakristan,
➡️Infirmar,
➡️Pförtner,
➡️Gastbruder,
➡️Cellerar,
➡️Refektorar und
➡️Novizenmeister.
Kategorie: officiales
Anmerkung: entnommen Ecclesiastica officia, Langwaden (2003), siehe Literatur.